Irgendwann stellen sich alle Eltern die Frage: Ab wann sollte mein Kind zum Kieferorthopäden? Dabei kursiert oft die Meinung, solange die Milchzähne noch nicht ausgefallen sind, sei eine Untersuchung überflüssig. Wird eine Fehlentwicklung der Zähne allerdings nicht frühzeitig erkannt, ist eine spätere Korrektur mitunter sehr aufwendig und im Extremfall nur mit einem chirurgischen Eingriff möglich. Um das zu vermeiden, klären wir alle Fragen – von Eltern zu Eltern.


Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung schreibt auf ihrer Webseite, dass mit kieferorthopädischen Behandlungen „in den meisten Fällen erst nach dem 9. Lebensjahr begonnen“ werde. Dies kann ein Grund sein, weshalb viele Eltern erst spät zum Kieferorthopäden gehen. Natürlich erhält Ihr Kind keine feste Zahnspange bei Milchzähnen, allerdings empfehlen wir Routinekontrollen ab dem 7. Lebensjahr oder früher. Eine lose Zahnspange kann dann nämlich schon sinnvoll sein.

Kieferorthopädie für Kinder – Dr. Hillmann Unterhaching

Frühzeitige Kontrollen beim Kind ermöglichen effektivere Behandlung und Vorsorge

Um so früher Sie sich dazu entscheiden mit Ihrem Kind Routinekontrollen beim Kieferorthopäden durchzuführen, desto besser kann der Wachstumsverlauf der Zähne verfolgt werden. Sind Kiefer- oder Zahnfehlstellungen erkennbar, ist es möglich – selbst bei Milchzähnen – mit beispielsweise einer losen Zahnspange Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Werden die Wachstumsphasen der Zähne und des Kiefers effektiv genutzt, so sind spätere Behandlungen vielleicht gar nicht mehr erforderlich oder müssen nur in ganz geringem Maße durchgeführt werden. Deshalb raten wir als Eltern: Lieber zu früh, als zu spät mit dem Kind zum Kieferorthopäden.

Behandlung und Kontrolle –
wer zahlt das?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Erstuntersuchung Ihres Kindes beim Kieferorthopäden. Es handelt sich um einen wichtigen Termin, auf Basis dessen ein Handlungsbedarf ermittelt wird. Sollte Ihr Kind tatsächlich behandelt werden müssen, hängt es vom dem Schweregrad der Fehlstellung ab, ob die gesetzliche Krankenkasse zahlt.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben ab KIG 3 (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) Anspruch auf eine kostenfreie Zahnkorrektur:

  • Schwergrad 5 (KIG 5) – Anspruch auf volle Kostenübernahme:
    Sehr starke Zahnfehlstellung, deren Behandlung medizinisch dringend erforderlich ist
  • Schwergrad 4 (KIG 4) – Anspruch auf volle Kostenübernahme:
    Starke Zahnfehlstellung, deren Behandlung medizinisch dringend erforderlich ist
  • Schwergrad 3 (KIG 3) – Anspruch auf volle Kostenübernahme:
    Mittelstarke Zahnfehlstellung, deren Behandlung medizinisch erforderlich ist
  • Schweregrad 2 (KIG 2) – keine Kostenübernahme:
    Leichte Fehlstellung der Zähne mit geringer medizinischer Notwendigkeit dies zu korrigieren
  • Schweregrad 1 (KIG 1) – keine Kostenübernahme:
    Leichte Fehlstellung der Zähne ohne medizinische Notwendigkeit dies zu korrigieren

Die Ersteinschätzung inkl. Behandlungsplan ist für Ihr Kind also komplett kostenlos. Deshalb lohnt es sich früh zu reagieren.